Regelung für Ölheizungen in Baden-Württemberg

Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in Baden-Württemberg in jedem Fall bis Ende 2025 sowie nach jetzigem Stand auch darüber hinaus möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent Erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch Verwendung von Heizöl EL A Bio 10 (10 Prozentpunkte) und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan (5 Prozentpunkte).

Quelle: VEH