Gebäudeenergiegesetz

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – hat viele Menschen verunsichert. Muss das Eigenheim umfangreich modernisiert werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen? Was passiert mit der alten Heizung, wenn es eine Ölheizung ist? Am 1. Januar 2024 trat das GEG in Kraft und es ist klar: Steht eine Ölheizung im Keller, ändert sich – zunächst einmal – nichts.

Natürlich stehen Veränderungen an und man tut gut daran, sich mit der Thematik zu befassen um herauszufinden, was bei einem notwendigen Heizungstausch zu den persönlichen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten passt. Aber vor Schnellschüssen und unüberlegter Handlungsweise oder einer panischen Kurzschlusshandlung ist dringend zu warnen!

Hier kommen Sie zu aktuellen Informationen, was in unserem Bundesland Baden-Württemberg gilt. Baden-Württemberg hatte schon seit vielen Jahren die strengsten Regeln deutschlandweit in Punkto Heizungsmodernisierung. Wer also in den letzten Jahren bereits gehandelt hat, hat gut „vorgebaut“. Und bei weiteren Schritten gilt wie oben bereits gesagt: Ruhe bewahren, sich von unabhängigen Fachleuten beraten lassen und unaufgeregt entscheiden.

Lesen sie auch folgende Informationen: