Gesetzliche Bevorratung

Versorgungssicherheit dank voller Tanks

Das „Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen“ verpflichtet den Erdölbevorratungsverband (EBV) und die Hersteller von Erdölerzeugnissen zu einer Reservehaltung für mindestens 90 Tage, um eventuelle Versorgungsengpässe aufzufangen.

Die Bevorratung von Mineralölprodukten ist in praktisch allen Ländern Westeuropas gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist genau festgelegt, welche Mineralölverarbeiter und -importeure Pflichtvorräte für den Krisenfall vorhalten müssen.

Deutschland importiert Erdöl aus 31 Ländern (EU-Staaten, GUS-Staaten, OPEC-Staaten). Daher gibt es keine einseitigen Abhängigkeiten. Die Belieferung mit Heizöl baut auf eine flexible Infrastruktur: Heizöl kann per Pipeline, Bahn, Schiff und Tankwagen transportiert werden. Selbst wenn ein Lieferweg unterbrochen wäre, stünden ausreichend Alternativen zur Verfügung.

Der Staat sorgt vor

Die gesetzlichen Vorräte umfassen rund 25 Millionen Tonnen, die je etwa zur Hälfte aus Rohöl und aus Erdölprodukten bestehen. Die Vorratsstätten für Rohöl befinden sich überwiegend in den Tiefen ehemaliger Salzbergwerke. Die Reserven an Erdölprodukten werden oberirdisch in bundesweit verteilten Tankbehältern gelagert.

Tatsächlich ist der Gesamtvorrat an Rohöl und Ölprodukten in Deutschland wesentlich höher. Denn auch Raffinerien besitzen operative Bestände zur Sicherstellung ihres Produktionsbetriebes.

Energiereserve im eigenen Keller

Zudem lagern große Mengen Heizöl in den privaten Tanks der Verbraucher, die vielfach den Bedarf eines ganzen Jahres abdecken. Mit dem Heizöltank verfügen Ölheizungsbesitzer über ihren eigenen Energiespeicher. Darin lagert häufig der Heizöl-Vorrat für mehr als eine Heizperiode.

 

Quelle: www.zukunftsheizen.de