Energiepreise und Entlastungen – eine unendliche Geschichte?

Wir wiederholen unser Statement vom letzten Beitrag: Wir sind einfach „nur“ Energielieferant und warten genauso wie Sie alle auf weitere Informationen.

Aktuelle Nachrichten (mit wenig wirklich neuem Inhalt – aber dennoch) erreichten uns gestern über unseren Verband VEH (Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V.). Wir zitieren aus dem Rundschreiben 03.2023:

2.000 Euro Heizkosten-Zuschuss für Heizöl, Pellets, Kohle kommt Ende März

Rundschreiben 03.2023 VEH (Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V.)

Viele Menschen gerade im ländlichen Raum warten auf die vom Bund bereits Mitte Dezember angekündigte staatliche Förderung für das Heizen mit Heizöl, Holz und Pellets, sowie Flüssiggas. Jetzt ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern auf der Zielgeraden und wird voraussichtlich bis Ende März abgestimmt sein.

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei vielen Energieträgern gegeben. Eine Strom- und eine Gaspreisbremse wurden neben vielen Hilfen für Wohngeldberechtigte bereits umgesetzt. Viele Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, blieben jedoch außen vor.

Im Dezember 2022 hat der Bundestag dann reagiert und finanzielle Hilfen auch für private Haushalte beschlossen, die mit „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ wie z. B. Holzpellets oder Heizöl heizen. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Analog zu den Preisbremsen bei Gas und Strom sollen auch bei diesen Energieträgern Mehrkosten abgefedert werden, die über eine Verdopplung des vergangenen Preisniveaus hinausgehen. Bemessungsgrundlage für die finanziellen Hilfen sollen Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 sein.

Die Beantragung und die Auszahlung der Unterstützungsleistungen sollte dabei Aufgabe der Länder sein. Allerdings mussten die Bundesländer sehr lange auf die Klärung offener Fragestellungen durch die Bundesregierung im Zusammenhang der finanziellen Entlastungen von Nutzerinnen und Nutzern von Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas warten.

Bereits bevor sich Bund und Länder über die konkrete Abwicklung der Auszahlung der bis zu 2.000 Euro Zuschuss zur Heizöl-, Pellets-, Flüssiggas- oder Kohlerechnung einig waren, kündigte Berlin das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ und einen konkreten Starttermin an: Seit dem 31. Januar 2023 können die gut 330.000 Berliner Haushalte, die beim Heizen auf Öl, Pellets oder Kohle angewiesen sind, auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Antrag stellen.

Für Härtefallhilfen musste ein neuartiges und eigenständiges Hilfsprogramm entwickelt werden

Im Gegensatz zur Strom- und Gaspreisbremse, bei der man auf die vorhandenen Infrastrukturen und Daten der Versorgungsunternehmen zurückgreifen konnte, war laut hessischem Wirtschaftsministerium bei den Härtefallhilfen ein neuartiges und eigenständiges Hilfsprogramm zu entwickeln.

„Diese Aufgabe war nicht so trivial, wie sie auf den ersten Blick erschien. Vor der Freischaltung eines Online-Verfahrens oder der Veröffentlichung von Antragsformularen waren noch einige wesentliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Abwicklung des Programms zu klären, die mit dem Bund und den anderen Ländern abzustimmen bzw. in Verwaltungsvereinbarungen aufzunehmen waren“, so das Ministerium.

Laut dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aber auf der Zielgeraden und soll voraussichtlich bis Ende März abgestimmt sein. Besonders strittig ist u.a. die Frage, welche Referenzpreise zugrunde gelegt werden. Ist dies geklärt, könnten ab Anfang April evtl. bereits Anträge gestellt werden.

Wer ist berechtigt?

Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben.

Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten bezahlt haben.

Der in Rechnung gestellte Energiepreis muss mindestens um den Faktor 1,7 gegenüber dem Referenzpreis des Jahres 2021 gestiegen sein, um den Zuschuss erhalten zu können. Von Bedeutung sind daher die Referenzpreise, die Ende März feststehen sollten. Eine mögliche Größenordnung bilden die in der „Heizkostenhilfe Berlin“ zugrunde gelegten Referenzpreise.

Tabelle: Referenzpreise der „Heizkostenhilfe Berlin“
EnergieträgerReferenzpreis 2021 (brutto)Mindestpreis 2022 für „Heizkostenhilfe Berlin“
Heizöl0,71 €/l> 1,21 €/l
Pellets0,24 €/kg> 0,41 €/kg
Flüssiggas0,58 €/l> 0,99 €/l
Kohle0,10 €/kg> 0,17 €/kg

Eigentümer:innen oder Verwaltungen, die keine Rechnungen bzw. nur handschriftliche Rechnungen/Lieferbelege oder bar gezahlt haben, sind von einer Antragstellung bislang ausgeschlossen.

Wenn Sie als Mieter selbst ihren Brennstoff kaufen und Sie die Rechnung dafür selbst bezahlen, dann – so der Stand – erhalten Sie die Entlastung direkt.

Die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter sollen die Heizkostenhilfe aber im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten. In diesem Fall ist es Aufgabe der Eigentümer:innen den Antrag zu stellen und die Entlastung an die Mietparteien weiterzugeben.

Sollte das der Vermieter tun, beantragt er die Entlastung und muss an Eides statt erklären, dass er das Geld an die Mieter und Mieterinnen weiterreicht.

Wie berechnet sich der Zuschuss?

Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können einen Zuschuss-Antrag beim Land stellen. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.

Der einmalige Heizkosten-Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent der Mehrkosten und kann bis zu 2.000 Euro betragen. Auf Rechnungen für 2022 werden 80 Prozent des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.

An folgendem Beispiel können Sie exemplarisch sehen, wie hoch ihr Zuschuss in Berlin ausfallen könnte:

  • Ein:e Eigentümer:in einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie hat im Jahr 2022 3.000l Heizöl zu einem Preis von 1,59 €/l getankt.
  • Die Energieträgerkosten 2022 betrugen demnach 4.770,00 €
  • Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 0,71 €/l
  • Der um den Faktor 1,7 gestiegene Referenzpreis beträgt 1,21 €/l

Bezuschusst werden 80% des gezahlten Preises, welcher über dem Referenzpreis von 1,21 €/l liegt:

  • 80% x (1,59 – 1,7 x 0,71) x 3.000 = 919,20 € potenzielle Heizkosten-Hilfe

Quelle: Rundschreiben 03.2023 des VEH, zitiert aus https://www.energie-experten.org/news/2000-euro-heizkosten-zuschuss-fuer-heizoel-pellets-kohle-kommt-ende-maerz