Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (Angestellte und Selbstständige) erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Dies beschloss der deutsche Bundestag am 19. Mai, der Bundestag stimmte der Regelung am 20. Mai zu.
Bitte nicht verwechseln:
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf Kraftstoffe für Fahrzeuge, nicht auf Heizöl.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
Weitere News

Betriebsferien
Vom 2. bis 18. August 2018 haben wir Betriebsferien. Ab…

Gebäudeenergiegesetz
Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als…

Aktueller Stand zum Gebäudeenergiegesetz
Das so genannte „Heizungsgesetz“ soll im September vom Bundestag gebilligt…

Regelmäßige Heizungswartung: Was bringt das bei der Ölheizung?
Eine regelmäßig gewartete und optimal eingestellte Heizungsanlage verbraucht weniger Energie…