Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (Angestellte und Selbstständige) erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Dies beschloss der deutsche Bundestag am 19. Mai, der Bundestag stimmte der Regelung am 20. Mai zu.
Bitte nicht verwechseln:
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf Kraftstoffe für Fahrzeuge, nicht auf Heizöl.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
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