Der Einbau einer Öl-Brennwertheizung ist in Baden-Württemberg in jedem Fall bis Ende 2025 sowie nach jetzigem Stand auch darüber hinaus möglich. Da in Baden-Württemberg bereits heute die Vorgaben des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten sind, müssen zur Erfüllung schon jetzt bei einer Modernisierung mindestens 15 Prozent Erneuerbare Energien eingesetzt werden, z. B. durch Verwendung von Heizöl EL A Bio 10 (10 Prozentpunkte) und einem (unverbindlichen) Sanierungsfahrplan (5 Prozentpunkte).
Quelle: VEH
Weitere News
Regelmäßige Heizungswartung: Was bringt das bei der Ölheizung?
Eine regelmäßig gewartete und optimal eingestellte Heizungsanlage verbraucht weniger Energie…
CO2-Preis bleibt 2023 gleich
„Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark…
Energiepreise und Entlastungen – eine unendliche Geschichte?
Wir wiederholen unser Statement vom letzten Beitrag: Wir sind einfach…
Genau richtig
Wenn Mittags die Sonne schön scheint aber man Abends doch…