Erneuerbare-Wärme-Gesetz

So erfüllen Sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz – Wichtige Informationen für Ölheizer in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg seine Heizung modernisieren möchte, muss ab Juli 2015 nach der Maßnahme 15% der Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugen – so will es das verschärfte Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Bislang war bei Einbau einer neuen Heizung ein Anteil von 10% gefordert worden. Im Gegenzug werden jedoch viele Varianten aufgezeigt, die eine Erfüllung dieser Auflage ermöglichen.

Die gute Nachricht für Ölheizer: Sie können auch nach einem Kesseltausch uneingeschränkt Heizöl nutzen. Welche Optionen Modernisierer, die in moderne Öl-Brennwerttechnik investieren möchten, fortan zur Erfüllung der „15%-Quote“ haben, zeigt die nachfolgende Grafik.

So können zum Beispiel Eigentümer, die eine neue Öl-Brennwertheizung kaufen, die Quote erreichen, indem sie künftig Bioheizöl tanken, das mit zehn Prozentpunkten angerechnet wird und zusätzlich einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, der fünf Prozentpunkte bringt. Dieser stellt eine ausführliche Energieberatung mit einer IST-Analyse vor Ort dar und soll Hausbesitzern aufzeigen, mit welchen Schritten sie zukünftig den Energiebedarf ihrer Immobilie noch weiter verringern können.

Die Kombination einer neuen Öl-Brennwertheizung mit Solarthermie ist für Heizungsmodernisierer ebenso interessant, da es durch die Novellierung des Marktanreizprogrammes (MAP) dafür eine attraktive Förderung gibt: Ab 01.04.2015 wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit mindestens 2.000 Euro bezuschusst. Zusätzlich können noch rund 1.200 Euro aus der IWO-Aktion „Deutschland macht Plus!“ genutzt werden. Daraus ergibt sich ein Gesamtzuschuss von rund 3.200 Euro.

Weiterführende Information zu Förderprogrammen finden sie auf www.zukunftsheizen.de. Dort können Sie auch den FördermittelService unter (06190) 9263-435 anrufen und mit der konkreten Antragstellung beauftragen.