CO2Kosten

Liebe Kunden,
aufgrund des neuen Gesetzes zur gerechteren Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern möchten wir Sie darüber informieren, welche Daten und Informationen Sie bei der Anlieferung von Heizöl von Ihrem Lieferanten erfragen dürfen und sollten.

Informationen für Heizölkunden zum neuen Gesetz zur gerechteren Verteilung der CO2-Kosten:

  1. CO2-Kosten pro Liter Heizöl: Wir informieren Sie über die aktuellen CO2-Kosten pro Liter Heizöl. Diese Kosten entstehen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem.
  2. Energetischer Zustand des Gebäudes: Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über den energetischen Zustand des Gebäudes. Diese Information hilft Ihnen zu verstehen, wie viel von den CO2-Kosten von Ihnen und Ihrem Vermieter getragen werden müssen.
  3. Aufteilung der CO2-Kosten: Informieren Sie sich über die genaue Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Dies hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab und sollte in Ihrer Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.
  4. Informationen zur Sanierung: Fragen Sie Ihren Vermieter nach geplanten Sanierungsmaßnahmen, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu verbessern. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die CO2-Kosten für beide Parteien zu reduzieren.
  5. Rechte und Pflichten: Machen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten als Mieter oder Vermieter im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz vertraut. Das hilft Ihnen, die CO2-Kosten angemessen zu verteilen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des neuen Gesetzes und dessen Auswirkungen auf Ihre Heizölbestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team ist bestrebt, Ihnen bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu helfen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kurz zusammengefasst

Vereinfachter Text des Gesetzes zur gerechteren Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern:

  • Früher mussten Mieter alle Kosten für CO2 tragen, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem entstanden sind. Vermieter hatten keinen Anreiz, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.
  • Jetzt werden die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlen Vermieter. Das hilft Mietern in schlecht gedämmten Gebäuden und motiviert Vermieter, in die Sanierung zu investieren.
  • Für Nichtwohngebäude gilt vorerst eine 50/50-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Ein Stufenmodell soll bis Ende 2025 entwickelt und eingeführt werden.
  • Die CO2-Bepreisung begann am 1. Januar 2021 und betraf hauptsächlich Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Das führte zu höheren Heizkosten in Gebäuden. Mieter konnten nur ihr Heizverhalten ändern, um CO2-Emissionen zu reduzieren.
  • Mit dem neuen Gesetz wird ein Stufenmodell eingeführt, das die CO2-Kosten je nach energetischer Qualität des Gebäudes aufteilt. Vermieter zahlen mehr, wenn das Gebäude schlecht gedämmt ist. Das soll sie zur Sanierung motivieren und Mieter entlasten.
  • Das Gesetz gilt für alle Wohngebäude, in denen fossile Brennstoffe verwendet werden. Es betrifft etwa 17,5 Millionen Haushalte.
  • Bei Nichtwohngebäuden teilen sich Mieter und Vermieter zunächst die CO2-Kosten zu gleichen Teilen. Ab 2025 soll ein Stufenmodell eingeführt werden, das die Kostenaufteilung ersetzt.
  • Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle Abrechnungsperioden, die ab diesem Tag beginnen.