Unter dem Titel „Winterhilfe erst im Frühjahr“ veröffentlichte die Bietigheimer Zeitung am 10.02.2023 einen Artikel aus dem wir zitieren:
„Preisbremsen für Gas und Strom und Einmalzahlungen sollten die gestiegenen Kosten durch die Energiekrise ausgleichen. Doch bei der Umsetzung hakt es. […] Die Bundesregierung hat […) Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Die Umsetzung läuft teils schleppend. […]
Wie sieht es bei Öl- und Pelletheizungen aus?
Vor Kurzem hatte der Haushaltsausschuss bereits 375 Millionen Euro an Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen freigegeben; Öl- und Pelletheizungen waren zunächst davon ausgenommen. Nun beschloss das Gremium am Mittwoch die Entsperrung von weiteren 25 Millionen Euro. „Die für die Härtefallregelung KMU vom Haushaltsausschuss freigegebenen Mittel können für leitungsungebundene Energieträger (zum Beispiel Heizöl oder Pellets) verwendet werden“, heißt es im Beschluss.
Die Freigabe wurde jedoch mit Auflagen versehen: Zum einen können die Mittel nur Härtefällen aus den Jahren 2022 und 2023 zukommen, zum anderen gelten die auf der Wirtschaftsministerkonferenz im vergangenen November beschlossenen Kriterien für die Auszahlung. Für die Antragstellung und Abwicklung sind demnach die Länder zuständig. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, befürchtet, dass weitere Auflagen seitens des Haushaltsausschusses die fast abgeschlossenen Vorarbeiten auf Länderebene torpedieren und zu weiteren Verzögerungen führen könnten. Inwiefern weitere Mittel für Privatpersonen mit Öl- und Pelletheizungen ebenfalls entsperrt werden, ist noch offen.“
Quelle: Bietigheimer Zeitung