Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (Angestellte und Selbstständige) erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Dies beschloss der deutsche Bundestag am 19. Mai, der Bundestag stimmte der Regelung am 20. Mai zu.
Bitte nicht verwechseln:
Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf Kraftstoffe für Fahrzeuge, nicht auf Heizöl.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
Weitere News
CO2-Preis für fossile Energieträger: Das sollten Sie jetzt wissen
Mit Beginn des Jahres 2021 wird ein CO2-Preis auf fossile…
Lieferfristen
Derzeit sind die Heizölpreise und die verlängerten Lieferzeiten in aller…
Wie setzt sich der Heizölpreis zusammen?
Verschiedene Faktoren beeinflussen den Rohstoffpreis Der Rohstoff Öl ist eine…
Betriebsferien
Vom 31. Juli bis 17. August 2019 haben wir Betriebsferien.…