Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung noch bis Oktober möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können noch bis Oktober 2023 über ein Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.
Weitere News

Betriebsferien
Vom 1. bis 9. Januar 2022 haben wir geschlossen. Nutzen…

Eignet sich die Ölheizung auch für den Neubau?
Ganz klar: Ja! Eine moderne Ölheizung ist auch für den…

… und wieder zurück!
Wir sind wieder zurück vom Urlaub und frisch gestärkt im…

Aktuelle Infos zur Heizölanlieferung
Hätten Sie im März 2020 gedacht, dass sich über ein…




