Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung ab 8. Mai 2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 über ein Online-Portal unkompliziert eingereicht werden.
Über einen Online-Rechner kann zuvor bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Achtung: Dieser Rechner dient nur der Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Das Umweltministerium wird in Kürze eine Telefon-Hotline einrichten und die Telefonnummer auf der Website veröffentlichen.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.
Quelle: VEH, Rundschreiben 04.2023